Verhinderungspflege
Jeder Pflegebedürftige, der Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, egal in welcher Pflegestufe, hat Anspruch auf Verhinderungspflege in Form von Pflegesachleistungen durch einen anerkannten Pflegedienst in Höhe von bis zu 1540 € jährlich.
Im Fall von Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson oder auch zur Entlastung können Sie die Dienste der Diakoniestation in Anspruch nehmen: Während eines Urlaubs der Pflegeperson könnte zum Beispiel eine Pflegefachkraft der Diakoniestation zwei bis dreimal täglich zur Pflege kommen, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird. Sie können aber auch verteilt übers Jahr die Leistungen stundenweise in Anspruch nehmen. Einmal wöchentlich Hilfe im Haushalt könnte so das ganze Jahr über für den Pflegebedürftigen weitgehend kostenneutral erbracht werden.
Vereinbaren Sie einen Termin mit der Pflegedienstleitung, wenn Sie ganz unverbindlich beraten werden wollen. Mit Ihnen erstellt die Pflegedienstleitung einen für Sie ganz individuellen Versorgungsplan für die Urlaubszeit.

